Interdikt (Kirchenrecht)

Mittelalterliches Sühnekreuz vor der Marienkirche in Berlin. Dieses Sühnekreuz war ein Bestandteil der Absolution im Fall des Interdiktes über die Doppelstadt Berlin-Cölln wegen der Ermordung des Propstes Nikolaus von Bernau.

Ein Interdikt (lat.: „Untersagung“) ist das Verbot von gottesdienstlichen Handlungen, das als Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht verhängt wird.

Das Interdikt war in der Form des Lokalinterdikts, das ganze Ortschaften oder Gebiete betraf, hauptsächlich im Mittelalter eine scharfe Waffe der katholischen Kirche gegen die Nichtbeachtung kirchlicher Regeln und im Kampf gegen Gegner. Diese Strafe fand bis in die Neuzeit hinein Anwendung. In der Form des Personalinterdikts, das nur individuelle Gläubige, nicht aber kirchliche Gebietskörperschaften und Einrichtungen oder gar ganze Landschaften treffen kann, ist das Interdikt noch heute Bestandteil der Strafbestimmungen des Codex Iuris Canonici.

Das Interdikt bedeutet für die Betroffenen das Versagen der für das Seelenheil des gläubigen Menschen notwendigen Sakramente und das Verbot der gültigen Ausübung kirchlicher Ämter. Systematisch gehört das Interdikt zu den Beugestrafen, die durch Druckausübung eine Besserung (Verhaltensänderung) der Betroffenen herbeiführen sollen.


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